Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Es wird eine Vergütung in Höhe von 90,- € pro Stunde vereinbart. Für den ersten Termin berechne ich 2 Stunden, in diesem Fall reduziert sich der Stundensatz auf 75,- € pro Stunde. Materialkosten werden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt. Für eine Messung mit dem bioscan swa und einem Ausdruck des Reports werden 60,- € in Rechnung gestellt. Weitere Drucke werden mit 0,50 €/Seite berechnet.
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung.
Das Honorar ist unmittelbar fällig und in bar gegen Quittung zu zahlen.
Auf Wunsch kann für Privatpatienten darüber hinaus eine Rechnung analog des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstellt werden. Hierbei kann es zu Abweichungen des Stundensatzes kommen, wobei dieser als Mindestbetrag berechnet wird
(s. auch Behandlungsvertrag).